g_wappen

Gemeinde

Filzmoos

Sie befinden sich hier: Startseite > Politik > Führungspersonen > Bürgermeister

Veranstaltungsgenehmigung

Öffentliche Veranstaltungen die allgemein zugänglich sind (Feste am Dorfplatz, Zeltfeste, Theatervorstellungen, Konzerte…) sind bei der Gemeinde rechtzeitig anzumelden!

Dem Antrag anzuschließen ist ein Plan/Skizze, ein Räumungskonzept, eine Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung und bei einem Festzelt bzw. Veranstaltungen im Freien wird die Beantragung von einem Sturmwarnprodukt der GeoSphere Austria empfohlen (SMS-Warnung vor Sturm usw.).

Die Gemeinde ist bei Veranstaltungen bis zu 2500 Besucher im eigenen Wirkungsbereich sowohl für die Anmeldung, die Genehmigung der Veranstaltungsstätte und die Überwachung der Veranstaltung zuständig.

 

Öffentliche Veranstaltungen dürfen nur in dafür geeigneten und von der Behörde genehmigten Veranstaltungsstätten abgehalten werden. Der Veranstalter benötigt dafür eine Genehmigung der Veranstaltungsstätte, die in einem separaten Verfahren vom Bürgermeister zu erteilen ist. Die Erteilung einer solchen Genehmigung ist bei der Gemeinde schriftlich zu beantragen.  Bei einer Anmeldung einer Veranstaltung muss die Genehmigung der Veranstaltungsstätte bereits erfolgt sein!

Bitte bedenken Sie, dass für die Genehmigung solcher Veranstaltungsstätten und bei der Anmeldung einer Veranstaltung Behördenverfahren erforderlich sind die zwei bis drei Wochen dauern können.

Nicht anmeldepflichtig sind:

  • Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben, mit maximal 300 genehmigten Besucherplätzen.
  • Veranstaltungen in genehmigten Veranstaltungsstätten von maximal 300 Personen zwischen 07.00 und 22.00 Uhr.
  • Veranstaltungen in genehmigten Veranstaltungsstätten von maximal 600 Personen zwischen 07.00 und 20.00 Uhr.
  • Ebenso ausgenommen von der Anmeldung sind private Veranstaltungen, die nicht allgemein zugänglich sind (private Feste und Partys)!

Sperrstunden:

Im Bundesland Salzburg gilt eine Sperrstunde von 02:00 Uhr. Es besteht die Möglichkeit einer individuellen Sperrstundenverlängerung durch die Gemeinde. Nach Eintritt der Sperrstunde sind alles Betriebsräume geschlossen zu halten. Die Gäste müssen den Betrieb spätestens zur Sperrstunde verlassen.

Veranstaltung_Anmeldung.pdf herunterladen (0.88 MB)