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Gemeinde

Filzmoos

Heiraten in Filzmoos

Trauung am Almsee

Sie wollen in Filzmoos heiraten?

Was ist zu tun?


Das malerische Filzmoos wurde in den letzten Jahren zu einem der gefragtesten Trauungsorte in Salzburg! Es freut uns sehr, dass auch SIE eine Trauung in Filzmoos in Erwägung ziehen!


Eheschließung in Filzmoos:

  • Am Standesamt (Sitzungszimmer Gemeindeamt) von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 13:00 - 15:00 Uhr (maximal 15 Personen).
  • Trauungen außerhalb der Amtsräume (Eventtrauungen) sind am Freitag von 13:00 - 15:00 Uhr und am Samstag von 12:00 - 14:00 Uhr auf der Unterhofalm (Almsee) möglich.
  • An Sonn- und Feiertagen finden keine Trauungen statt.
  • Der gewünschte Trauungstermin ist immer vorab mit dem Standesamt abzuklären.
  • Die Zahl der Eventtrauungen ist begrenzt!


Gebühren:

Gebühr für das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit € 50,- (bei Vorlage ausländischer Urkunden zusätzlich € 80,-)

Bei Eventtrauungen ist zu den üblichen Gebühren noch eine Kommissionsgebühr in der Höhe von € 216,- und eine Gebühr von € 54,50 für die Durchführung der Trauung zu entrichten!

 

Vor der Eheschließung

Vor der Eheschließung muss die Ermittlung der Ehefähigkeit durchgeführt werden – das sollte am Standesamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams (wenn der Wohnsitz in Österreich liegt) erfolgen. 

Sollten Sie keinen Wohnsitz in Österreich haben oder bei sonstige Gründe, wird die Ermittlung der Ehefähigkeit nach Rücksprache am Standesamt Filzmoos durchgeführt. 

Dies gilt auch für eingetragene Partnerschaften.


 

Brautpaar vor Bischofsmütze


Folgende Dokumente sind zu Ihrem Standesamt mitzunehmen: 

Die Brautleute sind österr. Staatsbürger: 

  • Geburtsurkunde bzw. Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis bei fremden Staatsbürgern Reisepass oder Personalausweis
  • Meldebestätigung Hauptwohnsitz
  • Nachweis akademischer Grad
  • falls die Braut/der Bräutigam noch nicht ehemündig ist, zusätzlich den Gerichtsbeschluss über die Ehemündigerklärung (ab vollendetem 16. Lebensjahr)
  • Brautleute vor dem vollendeten 18 Lebensjahr benötigen zusätzlich noch die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

falls die Braut/der Bräutigam bereits verheiratet war/en:

  • Heiratsurkunde/n der Vorehe/n
  • bei Scheidung – Scheidungsurteil/e
  • bei Auflösung durch Tod des Partners – Sterbeurkunde

falls die Brautleute (ein) gemeinsame(s) voreheliche(s) Kind(er) haben:   

  • zusätzlich Gebutsurkunde(n) des/der Kinder
      

Die Brautleute sind fremde Staatsangehörige: 

Zusätzlich zu den oben angeführten Urkunden:

  • Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
     

Gilt für österreichische sowie für fremde Staatsangehörige:

Sämtliche Dokumente sind im Original vorzulegen.

Für alle Urkunden und Dokumente, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, ist eine Übersetzung eines in Österreich beeideten gerichtlichen Dolmetschers oder Übersetzers beizulegen.

 

Hinweis: Im Ausland errichtete öffentliche Urkunden bedürfen gegebenfalls der Beisetzung einer Apostille oder einer Überbeglaubigung durch die österr. Vertretungsbehörde im betreffenden ausländischen Staat. 

 

Bei Fragen bzw. Terminanfragen wenden Sie sich bitte an unseren Standesamtsleiter Herrn Reinhold Wechselberger. 

Tel.: +43 6453 821613 oder E-Mail: office@gem-filzmoos.salzburg.at


Hochzeit in Filzmoos August 2023


LINK: Information auf help.gv.at

FOTOS 1u. 2: https://hochzeitsreporter.at