Sie wollen in Filzmoos heiraten?
Was ist zu tun?
Das malerische Filzmoos wurde in den letzten Jahren zu einem der gefragtesten Trauungsorte in Salzburg! Es freut uns sehr, dass auch SIE eine Trauung in Filzmoos in Erwägung ziehen!
Eheschließung in Filzmoos:
- Der gewünschte Trauungstermin ist immer vorab mit dem Standesamt abzuklären.
- An Sonn- und Feiertagen finden keine Trauungen statt.
Trauungsorte:
- Am Standesamt (Sitzungszimmer Gemeindeamt, max. 20 Personen)
- Trauungen außerhalb der Amtsräume (Eventtrauungen) z.B. Unterhofalm - Die Zahl der Eventtrauungen ist begrenzt!
- Trauungen an außergewöhnlichen Plätzen z.B. in Heißluftballonen werden nicht durchgeführt!
Uhrzeit:
- die Uhrzeit ist mit dem Standesamt im Vorhinein abzuklären
- von Montag bis Donnerstag zwischen 13:00 - 15:00 Uhr
- Freitag und Samstag zwischen 11:00 - 14:00 Uhr
Gebühren:
Gebühr für das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit € 50,- (bei Vorlage ausländischer Urkunden zusätzlich € 80,-)
Bei Eventtrauungen ist zu den üblichen Gebühren noch eine Kommissionsgebühr in der Höhe von € 233,- und eine Gebühr von € 54,50 für die Durchführung der Trauung zu entrichten!
Vor der Eheschließung
Vor der Eheschließung muss die Ermittlung der Ehefähigkeit durchgeführt werden – das sollte am Standesamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams (wenn der Wohnsitz in Österreich liegt) erfolgen.
Sollten Sie keinen Wohnsitz in Österreich haben oder bei sonstige Gründe, wird die Ermittlung der Ehefähigkeit nach Rücksprache am Standesamt Filzmoos durchgeführt.
Folgende Dokumente sind zu Ihrem Standesamt mitzunehmen:
Die Brautleute sind österr. Staatsbürger:
- Geburtsurkunde bzw. Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate)
- Staatsbürgerschaftsnachweis bei fremden Staatsbürgern Reisepass oder Personalausweis
- Meldebestätigung Hauptwohnsitz
- Nachweis akademischer Grad
- falls die Braut/der Bräutigam noch nicht ehemündig ist, zusätzlich den Gerichtsbeschluss über die Ehemündigerklärung (ab vollendetem 16. Lebensjahr)
- Brautleute vor dem vollendeten 18 Lebensjahr benötigen zusätzlich noch die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
falls die Braut/der Bräutigam bereits verheiratet war/en:
- Heiratsurkunde/n der Vorehe/n
- bei Scheidung – Scheidungsurteil/e
- bei Auflösung durch Tod des Partners – Sterbeurkunde
falls die Brautleute (ein) gemeinsame(s) voreheliche(s) Kind(er) haben:
- zusätzlich Gebutsurkunde(n) des/der Kinder
Die Brautleute sind fremde Staatsangehörige:
Zusätzlich zu den oben angeführten Urkunden:
- Ehefähigkeitszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
Gilt für österreichische sowie für fremde Staatsangehörige:
Sämtliche Dokumente sind im Original vorzulegen.
Für alle Urkunden und Dokumente, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, ist eine Übersetzung eines in Österreich beeideten gerichtlichen Dolmetschers oder Übersetzers beizulegen.
Hinweis: Im Ausland errichtete öffentliche Urkunden bedürfen gegebenfalls der Beisetzung einer Apostille oder einer Überbeglaubigung durch die österr. Vertretungsbehörde im betreffenden ausländischen Staat.
(Text gilt sinngemäß auch für eingetragene Partnerschaften)
Kontakt
Terminanfragen: Formular ausfüllen und an office@gem-filzmoos.salzburg.at retournieren: Anfrage_Trauung_Standesamt_Filzmoos.pdf herunterladen (0.13 MB)
Bei sonstigen Fragen wenden Sie sich bitte an: Tel.: +43 6453 8216 oder E-Mail: office@gem-filzmoos.salzburg.at
LINK: Information auf help.gv.at
FOTOS 1u. 2: https://hochzeitsreporter.at