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Staatlich geförderte Rauschbrandschutzimpfungen 2015

Veröffentlichungsdatum18.02.2015Lesedauer1 Minute

 Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Tierbesitzer, die ihre Rinder der Rauschbrandschutzimpfung innerhalb des amtlichen Impfprogrammes unterziehen lassen wollen, die Impfanmeldung unter Angabe der Zahl und der Standorte der Rinder bis spätestens 13. März 2015 am hiesigen Gemeindeamt vorzunehmen haben.

Weiters machen wir darauf aufmerksam, dass sämtliche Almen und Weiden des Verwaltungsbezirkes
St. Johann im Pongau als rauschbrandgefährdet erklärt wurden. Auf diese sind nach Möglichkeit nur schutzgeimpfte Rinder aufzutreiben!

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass im Schadensfall bei der Unterlassung der Schutzimpfung der Rinder eine finanzielle Unterstützung nicht gewährleistet werden kann.

Es sollten auch über 3 Jahre alte Rinder für die Rauschbrandschutzimpfung angemeldet werden, da neben den Jungtieren auch ältere Rinder an Rauschbrand erkranken können.