Ausstellung eines Reisepasses
Erstausstellung:
- Geburtsurkunde
- event. Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- 1 Passbild nach Passbildkriterien (nicht älter als 6 Monate)
Abgelaufener Reisepass vorhanden (sofern sich nichts geändert hat)
- alter Reisepass
- 1 Passbild nach Passbildkriterien (nicht älter als 6 Monate)
Abgelaufener Reisepass vorhanden: (Änderung von Daten, z. B. Namensänderung nach Verehelichung
- alter Reisepass
- 1 Passbild nach Passbildkriterien (nicht älter als 6 Monate)
- entsprechende Urkunde, z.B. Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (ausgestellt auf neuen Namen)
Beantragung für Minderjährige:
- gesetzlicher Vertreter muss anwesend sein
- Es ist keine Miteintragung von Kindern im Reisepass der Eltern mehr möglich.
- Jedes Kind braucht einen eigenen Reisepass.
- Der erste Reisepass bis zum 2. Geburtstag ist gebührenfrei.
Gebühren:
- Gewöhnlicher Reisepass mit Fingerprint: € 75,90
- Expresspass: € 100,--
- 1-Tages-Express-Pass: € 220,-- (nur auf der BH möglich)
- Reisepass für Minderjährige bis zum 12. Geburtstag: € 30,--
- Kinderexpresspass: € 45,--
- 1-Tages-Express-Pass für Kinder: € 165,--
- Notpass bis zum 12. Geburtstag: € 30,--
- Notpass ab dem 12. Geburtstag: € 75,90
Gültigkeit:
0-2 Jahre alt - Gültigkeit 2 Jahre
2-12 Jahre alt - Gültigkeit 5 Jahre
ab 12 Jahre alt - Gültigkeit 10 Jahre
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html