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Reisepass

reisepass - CCO Bild von Skitterphoto / Pixabay 

Ausstellung eines Reisepasses

Erstausstellung:

  • Geburtsurkunde
  • event. Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • 1 Passbild nach Passbildkriterien (nicht älter als 6 Monate)

Abgelaufener Reisepass vorhanden (sofern sich nichts geändert hat)

  • alter Reisepass
  • 1  Passbild nach Passbildkriterien (nicht älter als 6 Monate) 

Abgelaufener Reisepass vorhanden:  (Änderung von Daten, z. B. Namensänderung nach Verehelichung 

  • alter Reisepass
  • 1 Passbild nach Passbildkriterien (nicht älter als 6 Monate)
  • entsprechende Urkunde, z.B. Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (ausgestellt auf neuen Namen)

Beantragung für Minderjährige:

  • gesetzlicher Vertreter muss anwesend sein
  • Es ist keine Miteintragung von Kindern im Reisepass der Eltern mehr möglich. 
  • Jedes Kind braucht einen eigenen Reisepass. 
  • Der erste Reisepass bis zum  2. Geburtstag ist gebührenfrei.

Gebühren:

  • Gewöhnlicher Reisepass mit Fingerprint: € 75,90
  • Expresspass: € 100,--
  • 1-Tages-Express-Pass: € 220,-- (nur auf der BH möglich)
  • Reisepass für Minderjährige bis zum 12. Geburtstag: € 30,--
  • Kinderexpresspass: €  45,--
  • 1-Tages-Express-Pass für Kinder: € 165,--
  • Notpass bis zum 12. Geburtstag: € 30,--
  • Notpass ab dem 12. Geburtstag: € 75,90

Gültigkeit:

0-2 Jahre alt - Gültigkeit 2 Jahre

2-12 Jahre alt - Gültigkeit 5 Jahre

ab 12 Jahre alt - Gültigkeit 10 Jahre


Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

Zuständig