Das Land Salzburg leistet für die Heizperiode 2023/2024 nach Maßgabe der Richtlinie den Antragstellerinnen/Antragstellern einen Zuschuss für die Beheizung ihres Wohnraums – unabhängig von Energieträger und Heizungsart. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt einmalig 600 Euro. Die Antragsfrist läuft von 01.01.2024 bis 30.09.2024.
Die elektronische Antragsmaske ist unter www.salzburg.gv.at/heizscheck abrufbar.
Richtlinien: Richtlinie_Land_Salzburg_Heizkostenzuschusses_2024.pdf herunterladen (0.45 MB)
Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist wieder ausschließlich online möglich. Eine Antragstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht möglich.
- Die Einkommensgrenzen:
- Alleinlebende / Alleinerzieher/innen 1.392,00 €
- Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften 1.820,00 € - Die Einkommensgrenze erhöht sich
- für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um 385,00 €
- für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um 621,00 €
- für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um 621,00 €
Sollten Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, können Sie sich am Gemeindeamt melden.