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Heizkostenzuschuss 2024

Veröffentlichungsdatum27.12.2023Lesedauer1 Minute
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Das Land Salzburg leistet für die Heizperiode 2023/2024 nach Maßgabe der Richtlinie den Antragstellerinnen/Antragstellern einen Zuschuss für die Beheizung ihres Wohnraums – unabhängig von Energieträger und Heizungsart. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt einmalig 600 Euro. Die Antragsfrist läuft von 01.01.2024 bis 30.09.2024.

Die elektronische Antragsmaske ist unter www.salzburg.gv.at/heizscheck abrufbar.


Richtlinien: Richtlinie_Land_Salzburg_Heizkostenzuschusses_2024.pdf herunterladen (0.45 MB)


Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist wieder ausschließlich online möglich. Eine Antragstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht möglich.

  • Die Einkommensgrenzen:
    - Alleinlebende / Alleinerzieher/innen 1.392,00 €
    - Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften 1.820,00 €
  • Die Einkommensgrenze erhöht sich
    - für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um 385,00 €
    - für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um 621,00 €
    - für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um 621,00 €

Sollten Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, können Sie sich am Gemeindeamt melden.