Das Land Salzburg leistet für die Heizperiode 2025/2026 nach Maßgabe der Richtlinie den Antragstellerinnen/Antragstellern einen Zuschuss für die Beheizung ihres Wohnraums – unabhängig von Energieträger und Heizungsart. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt einmalig € 250,-. Die Antragsfrist läuft von 01.01.2026 bis 30.09.2026.
Die elektronische Antragsmaske ist ab 01.01.2026 unter www.salzburg.gv.at/heizscheck abrufbar.
Richtlinie: Richtlinie_des_Landes_Salzburg_für_die_Gewährung_des_Heizkostenzuschusses_2026.pdf herunterladen (0.1 MB)
Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist wieder ausschließlich online möglich. Eine Antragstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht möglich.
- Die Einkommensgrenzen:
- Alleinlebende / Alleinerzieher/innen 1.424,00 €
- Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften 1.862,00 € - Die Einkommensgrenze erhöht sich
- für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um 394,00 €
- für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um 635,00 €
- für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um 635,00 €
Sollten Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, können Sie sich am Gemeindeamt melden.