Voraussetzungen:
- vollendetes 14. Lebensjahr (= 14. Geburtstag)
- Smartphone mit der App „Digitales Amt“ in der aktuellsten Version
- Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) auf dem Smartphone bzw. aktivierte Gesichtserkennung (derzeit nur bei IPhone möglich)
- abgeschlossene Registrierung bei der Behörde zur Identitätsfeststellung.Ausnahme: Für Nutzerinnen/Nutzer der Handy-Signatur, deren Handy-Signatur behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg auf ID Austria ohne nochmalige behördliche Identitätsfeststellung möglich. Wenn ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg nur auf die Basisfunktion der ID Austria möglich.
- Für die Registrierung ist ein Passbild nicht älter als sechs Monate erforderlich.
Hinweis: Die ID Austria kann auch mit einem alternativen Authentifizierungsfaktor anstelle eines Smartphones mit der App "Digitales Amt" registriert und verwendet werden.
Registrierungsbehörden (Terminvereinbarung notwendig)
Für österreichische StaatsbürgerInnen:
- Bezirkshauptmannschaft
- Finanzamt
- Gemeindeamt am Wohnsitz
Für ausländische Staatsangehörige:
- Landespolizeidirektion Salzburg
Für österreichische StaatsbürgerInnen mit Wohnsitz im Ausland:
- Österreichische Vertretungsbehörden
App „eAusweise“
Voraussetzung: ID-Austria in Vollfunktion
Zurzeit mögliche Ausweise bzw. Dokumente:
- Führerschein (wenn Scheckkarte vorhanden)
- und Zulassungsschein
Aktuell nur in Österreich gültig – bei Auslandsreisen müssen die Originale mitgeführt werden
Reisepass/Personalausweis Ablauf-Erinnerungsservice:
Reisepass_Ablauf_Erinnerungsservice.pdf herunterladen (0.4 MB)