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Die Errichtung von Eigenheimen oder der Erwerb von Eigentumswohnungen werden von der Gemeinde in Form eines Baukostenzuschusses in Höhe € 1.700,00 gefördert.
Voraussetzung für diese Förderung:Die Bewerber müssen bereits ihren Hauptwohnsitz in Filzmoos haben und es muss sich um die erstmalige Wohnraumschaffung handeln.
Eine Förderung in der Höhe von € 850,-
Voraussetzung:
Antragsformular: Ansuchen_Wohnbauförderung_Hausstandsgründung_Formular[1].pdf herunterladen (0.15 MB)
Gilt für beide Förderungen:
Erfolgt innerhalb von 5 Jahren nach Antrag ein Wegzug von Filzmoos, muss die Förderung zurückbezahlt werden.
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