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Besondere Nächtigungsabgabe

Ab 01.05.2025:

Besondere Nächtigungsabgabe
bis 40 m² Wohnnutzfläche€ 520,00  jährlich
über 40 m² Wohnnutzfläche€ 676,00  jährlich
über 70 m² Wohnnutzfläche€ 780,00  jährlich
über 100 m² Wohnnutzfläche  € 936,00  jährlich
über 130 m² Wohnnutzfläche  € 988,00  jährlich
dauernd abgestellte Wohnwagen€ 338,00  jährlich



Aufschlag zur Besonderen Nächtigungsabgabe:

Zweitwohnsitzabgabe (Verordnung 15.12.22)

bis 40 m² Wohnnutzfläche
€ 136,50  jährlich
über 40 m² Wohnnutzfläche
€ 238,88  jährlich
über 70 m² Wohnnutzfläche
€ 341,25  jährlich
über 100 m² Wohnnutzfläche
€ 443,63  jährlich
über 130 m² Wohnnutzfläche
€ 546,00  jährlich
über 160 m² Wohnnutzfläche
€ 648,38  jährlich
über 190 m² Wohnnutzfläche
€ 750,75  jährlich
über 220 m² Wohnnutzfläche
€ 853,13  jährlich