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ID Austria

Veröffentlichungsdatum12.02.2024Lesedauer1 Minute
Ikone

Voraussetzungen:

  • vollendetes 14. Lebensjahr (= 14. Geburtstag)
  • Smartphone mit der App „Digitales Amt“ in der aktuellsten Version
  • Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) auf dem Smartphone bzw. aktivierte Gesichtserkennung (derzeit nur bei IPhone möglich)
  • abgeschlossene Registrierung bei der Behörde zur Identitätsfeststellung.Ausnahme: Für Nutzerinnen/Nutzer der Handy-Signatur, deren Handy-Signatur behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg auf ID Austria ohne nochmalige behördliche Identitätsfeststellung möglich. Wenn ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg nur auf die Basisfunktion der ID Austria möglich.
  • Für die Registrierung ist ein Passbild nicht älter als sechs Monate erforderlich.   

Hinweis: Die ID Austria kann auch mit einem alternativen Authentifizierungsfaktor anstelle eines Smartphones mit der App "Digitales Amt" registriert und verwendet werden.


Registrierungsbehörden (Terminvereinbarung notwendig)

Für österreichische StaatsbürgerInnen: 

  • Bezirkshauptmannschaft
  • Finanzamt
  • Gemeindeamt am Wohnsitz

Für ausländische Staatsangehörige:

  • Landespolizeidirektion Salzburg

Für österreichische StaatsbürgerInnen mit Wohnsitz im Ausland:

  • Österreichische Vertretungsbehörden


App „eAusweise“ 

Voraussetzung: ID-Austria in Vollfunktion

Zurzeit mögliche Ausweise bzw. Dokumente:

  • Führerschein (wenn Scheckkarte vorhanden)
  • und Zulassungsschein

Aktuell nur in Österreich gültig – bei Auslandsreisen müssen die Originale mitgeführt werden


Reisepass/Personalausweis Ablauf-Erinnerungsservice:

Reisepass_Ablauf_Erinnerungsservice.pdf herunterladen (0.4 MB)