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Es gibt für Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen bzw. einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt zu beantragen.
Genaue Informationen und Antragsformulare erhalten Sie im folgenden Link:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/169/Seite.1693900.html
Kinderbetreuung
Tourismus
Freizeitzentrum
Heiraten in Filzmoos
Wallfahrtskirche
Volksschule
Fundamt
Freie Wohnungen
Elektronische Zustellung